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Übersicht

Im Bereich Kautionen verwalten Sie alle Mietkautionen Ihrer Mietverhältnisse. Von der Vereinbarung über den Eingang bis zur Rückgabe nach Mietende - behalten Sie den gesamten Lebenszyklus jeder Kaution im Blick.

📷 Screenshot: Kautionen-Übersichtsseite mit Karten, Status-Badges, Beträgen und zugeordneten Mietverhältnissen

Wofür die Kautionsverwaltung?

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Mietkautionen getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen (§551 BGB). Die Kautionsverwaltung hilft Ihnen:

  • Überblick behalten über alle Kautionen, Beträge und den aktuellen Status
  • Zahlungseingänge verfolgen - insbesondere bei Ratenzahlung
  • Rückgaben dokumentieren mit Einbehalten und Begründungen
  • Verschiedene Kautionsformen abbilden - von Barkaution bis Bürgschaft

Übersichtsseite

Die Seite zeigt alle Kautionen als Karten mit:

InformationBeschreibung
KautionstypBadge mit der Art der Kaution (z.B. Barkaution, Bankbürgschaft)
StatusAktueller Bearbeitungsstand (z.B. Vereinbart, Aktiv, Zurückgezahlt)
BetragVereinbarter Kautionsbetrag
Immobilie und MieteinheitZugeordnetes Objekt mit Adresse
MieterHauptmieter des zugeordneten Mietverhältnisses
Eingegangener BetragBereits erhaltener Betrag mit offenem Restbetrag
InstitutionBank, Versicherer oder Bürge (je nach Kautionstyp)
ReferenznummerPolicen-, Bürgschafts- oder Kontonummer
Rückzahlung/EinbehaltBeträge bei abgeschlossenen Kautionen

Status-Filter

Über die Tabs am oberen Rand filtern Sie die Kautionen nach Status. So sehen Sie z.B. nur aktive Kautionen oder nur solche, bei denen noch Zahlungen ausstehen.

📷 Screenshot: Status-Filter-Tabs mit den verschiedenen Statuswerten am oberen Rand der Übersichtsseite

Kautionstypen

MietConnect unterstützt folgende Kautionstypen:

TypBeschreibung
BarkautionGeldzahlung des Mieters, die auf einem separaten Kautionskonto angelegt wird
Sparbuch (verpfändet)Der Mieter verpfändet ein Sparbuch an den Vermieter
BankbürgschaftEine Bank bürgt für den Mieter
KautionsversicherungEin Versicherer übernimmt die Bürgschaft gegen eine Prämie
PrivatbürgschaftEine Privatperson (z.B. Eltern) bürgt für den Mieter

Status-Werte

Jede Kaution durchläuft einen Lebenszyklus:

StatusBeschreibung
VereinbartKaution ist im Mietvertrag vereinbart, aber noch nicht geleistet
Teilweise eingegangenEin Teil der Kaution wurde gezahlt (z.B. erste Rate)
AktivKaution vollständig eingegangen oder Bürgschaftsurkunde erhalten
In PrüfungMietverhältnis beendet, Kaution wird geprüft (Prüffrist)
ZurückgezahltKaution vollständig an den Mieter zurückgezahlt
Teilweise zurückgezahltKaution teilweise zurückgezahlt, ein Teil wurde einbehalten

Kontextmenü

Über das Drei-Punkte-Menü bei jeder Kaution können Sie:

  • Bearbeiten - die Kaution im Detail bearbeiten
  • Status wechseln - den Status direkt ändern, ohne das Bearbeitungsformular zu öffnen
  • Löschen - die Kaution entfernen (nur bei Status "Vereinbart" verfügbar)

📷 Screenshot: Geöffnetes Kontextmenü einer Kaution mit den Optionen Bearbeiten, Status-Wechsel und Löschen

Tipp

Nutzen Sie den schnellen Statuswechsel über das Kontextmenü, um z.B. eine Kaution nach Zahlungseingang direkt auf "Aktiv" zu setzen.

Löschen von Kautionen

Kautionen können nur gelöscht werden, solange sie den Status "Vereinbart" haben - also noch kein Geld geflossen ist. Sobald eine Kaution einen anderen Status hat, ist das Löschen nicht mehr möglich.

Achtung

Warum kein Löschen nach Zahlungseingang? Eingegangene Kautionen sind steuerlich und rechtlich relevant. Zinserträge unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Streitigkeiten nach Mietende verjähren erst nach 3 Jahren. Nutzen Sie stattdessen den Status "Zurückgezahlt" oder "Teilweise zurückgezahlt" nach Abschluss.

Rechtlicher Hintergrund - §551 BGB

Die Mietkaution ist in §551 BGB geregelt. Die wichtigsten Punkte:

  • Höchstbetrag - Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen
  • Ratenzahlung - Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen (erste Rate bei Mietbeginn)
  • Getrennte Anlage - Barkautionen müssen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden
  • Zinsen - Die Zinserträge stehen dem Mieter zu
  • Rückgabe - Nach Mietende muss die Kaution mit Zinsen zurückgezahlt werden (Prüffrist ca. 3-6 Monate)