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Heizkosten und HeizKV

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) schreibt vor, wie Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter verteilt werden müssen. MietConnect unterstützt Sie bei der korrekten Umsetzung.

Heizkostenverordnung im Überblick

Die HeizKV gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung und mindestens zwei Nutzern. Sie regelt:

  • Heiz- und Warmwasserkosten müssen anteilig nach Verbrauch abgerechnet werden
  • Mindestens 50% und höchstens 70% nach Verbrauch
  • Der Rest (30-50%) nach Wohnfläche
  • Bei Gebäuden ohne Wärmedämmung (Baujahr vor 1977): mindestens 70% nach Verbrauch

Heizungstyp in der Immobilie hinterlegen

Damit MietConnect die Heizkosten korrekt berechnen kann, hinterlegen Sie den Heizungstyp in den Immobilien-Einstellungen:

  1. Öffnen Sie die Immobilie unter Immobilien
  2. Klicken Sie auf Bearbeiten
  3. Füllen Sie den Bereich Heizungstyp / HeizKV aus
portal.mietconnect.de
Heizungstyp in den Immobilien-Einstellungen
FeldBeschreibung
HeizungstypArt der Heizungsanlage (siehe unten)
BaujahrBaujahr des Gebäudes - relevant für HeizKV §7
WarmwassertemperaturEingestellte Vorlauftemperatur (Standard: 60 °C)
Beheizte GesamtflächeGesamte beheizte Nutzfläche in m²

Heizungstypen

TypBeschreibungBesonderheit
VerbundanlageEine Anlage erzeugt Heizung und WarmwasserWarmwasser-Formel (HeizKV §9) wird angewendet
Getrennte AnlagenHeizung und Warmwasser werden separat erzeugtKosten werden direkt getrennt abgerechnet
FernwärmeWärme wird extern geliefertKosten laut Fernwärme-Abrechnung
Keine zentrale HeizungDezentrale Heizung (z.B. Etagenheizung)HeizKV gilt nicht

HeizKV-Aufteilung im Wizard

Im Schritt 3 (Verteilerschlüssel) des Wizards wählen Sie für Heiz- und Warmwasserkosten den Schlüssel "HeizKV-Aufteilung". MietConnect setzt diesen automatisch, wenn Sie die Kategorie "Heizkosten" oder "Warmwasserversorgung" wählen.

Aufteilungsverhältnis

Sie können zwischen drei Verhältnissen wählen:

OptionVerbrauchFlächeEmpfehlung
50% / 50%50%50%Für gut gedämmte Neubauten
60% / 40%60%40%Mittlerer Standard
70% / 30%70%30%Standard und Empfehlung
Tipp

Die Aufteilung 70/30 ist der am häufigsten verwendete und empfohlene Schlüssel. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1977 ist 70% Verbrauchsanteil sogar Pflicht.

Warmwasser-Formel (HeizKV §9 Abs. 3)

Bei Verbundanlagen (eine Heizungsanlage erzeugt sowohl Heizwärme als auch Warmwasser) muss der Warmwasseranteil rechnerisch vom Gesamtverbrauch getrennt werden. Dafür verwendet MietConnect die gesetzlich vorgeschriebene Formel:

Q_ww = 2,5 x V x (t - 10)
VariableBedeutung
Q_wwEnergieanteil Warmwasser (in kWh)
VGesamter Warmwasserverbrauch (in m³)
tWarmwassertemperatur in °C (Standard: 60 °C)
10Kaltwasser-Eingangstemperatur (Konstante)

Voraussetzungen

Damit die Warmwasser-Formel angewendet werden kann, benötigt MietConnect:

  • Heizungstyp "Verbundanlage" in den Immobilien-Einstellungen
  • Warmwasserzähler (m³) in den Mieteinheiten
  • Heizungszähler (kWh) für den Gesamtverbrauch

Beispielrechnung

WertBeispiel
Gesamte Heizkosten8.000 EUR
Gesamtenergie (kWh)50.000 kWh
Warmwasserverbrauch120 m³
Warmwassertemperatur60 °C
Q_ww = 2,5 x 120 x (60 - 10)= 15.000 kWh
Warmwasseranteil15.000 / 50.000 = 30%
Warmwasserkosten8.000 x 30% = 2.400 EUR
Heizkosten8.000 - 2.400 = 5.600 EUR

Kürzungsrecht (HeizKV §12)

Wenn Sie Heiz- oder Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnen (z.B. nur nach Fläche), hat der Mieter das Recht, seinen Anteil um 15% zu kürzen.

MietConnect zeigt eine Warnung an, wenn Heizkosten ohne Verbrauchsschlüssel verteilt werden:

portal.mietconnect.de
Kürzungsrecht-Warnung im Wizard
Achtung

Das Kürzungsrecht gilt automatisch und muss nicht vom Mieter beantragt werden. Es genügt, wenn die Abrechnung nicht verbrauchsabhängig erstellt wurde. Vermeiden Sie dies, indem Sie den Schlüssel "HeizKV-Aufteilung" verwenden.

Gradtagszahlen bei Mieterwechsel

Wenn ein Mieter nicht das gesamte Abrechnungsjahr in der Wohnung war (z.B. Einzug im März oder Auszug im Oktober), werden die Heizkosten nicht einfach nach Tagen aufgeteilt, sondern nach Gradtagszahlen (VDI 2067).

Gradtagszahlen berücksichtigen, dass im Winter deutlich mehr geheizt wird als im Sommer:

MonatAnteil am Jahresverbrauch
Januar17,0%
Februar15,0%
März11,7%
April7,0%
Mai3,0%
Juni - August0,0%
September3,0%
Oktober8,0%
November13,3%
Dezember17,0%

Beispiel

Ein Mieter zieht am 01.07. ein. Ohne Gradtagszahlen würde er 50% der Heizkosten (6 von 12 Monaten) zahlen. Mit Gradtagszahlen zahlt er nur ca. 24% - weil in der zweiten Jahreshälfte weniger geheizt wird als in der ersten.

Tipp

MietConnect berechnet die Gradtagszahlen automatisch, auch bei unterjährigen Ein- und Auszügen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Leerstand und Heizkosten

Leerstehende Einheiten bleiben in der Berechnung enthalten. Der Flächenanteil der Heizkosten für leerstehende Einheiten wird dem Vermieter zugeordnet - nicht auf andere Mieter umgelegt.

Der Verbrauchsanteil entfällt bei Leerstand in der Regel, da kein Verbrauch gemessen wird.