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DATEV-Export für Vermieter: Daten sauber für den Steuerberater vorbereiten

Viele Vermieter merken erst kurz vor der Steuererklärung, wie unübersichtlich ihre Unterlagen geworden sind. Mieteinnahmen stehen auf Kontoauszügen, Reparaturrechnungen liegen im E-Mail-Postfach, Versicherungsbelege sind im Ordner, Nebenkostenpositionen in Excel und die Hausgeldabrechnung kommt als PDF von der Hausverwaltung.

Für den Steuerberater bedeutet das: sortieren, nachfragen, prüfen, manuell übertragen. Für den Vermieter bedeutet es: Zeitverlust, Rückfragen und das ungute Gefühl, vielleicht etwas vergessen zu haben.

Ein DATEV-Export kann genau hier helfen. Er überführt strukturierte Einnahmen, Ausgaben und Buchungsdaten in ein Format, mit dem viele Steuerkanzleien weiterarbeiten können.

Was bedeutet DATEV-Export?

DATEV ist bei Steuerberatern und Kanzleien in Deutschland weit verbreitet. Ein DATEV-Export bedeutet, dass Daten so aufbereitet werden, dass sie in DATEV-Systeme übernommen werden können.

In der Praxis kann das unterschiedliche Formen haben: Buchungsstapel im DATEV-Format, CSV-Export nach DATEV-Logik, strukturierte Einnahmen- und Ausgabenlisten oder vorbereitete Daten für den Steuerberater.

Für private Vermieter ist oft schon ein sauberer Export der Buchungen und Belege ein großer Fortschritt gegenüber Excel, Papierordnern und Kontoauszügen.

Warum DATEV für Vermieter wichtig sein kann

Typische steuerlich relevante Daten sind: Mieteinnahmen, Nebenkostenvorauszahlungen, Nachzahlungen, Guthabenerstattungen, Instandhaltungskosten, Reparaturen, Versicherungen, Finanzierungskosten, Hausgeld, Abschreibungsgrundlagen, Belege und Rechnungen.

Je strukturierter die Daten beim Steuerberater ankommen, desto weniger muss manuell sortiert werden.

Wichtig: Ein DATEV-Export ersetzt nicht die Steuererklärung. Er ist eine Datenvorbereitung, damit die steuerliche Verarbeitung einfacher und weniger fehleranfällig wird.

Welche Daten sollte ein DATEV-Export enthalten?

FeldBeschreibung
BelegdatumDatum der Rechnung oder des Vorgangs
BetragEuro-Betrag
BuchungstextVerständliche Beschreibung
Konto / GegenkontoBuchhalterische Zuordnung
KostenartKategorie (Miete, Reparatur, Versicherung...)
ObjektImmobilie
MieteinheitWohnung/Einheit
BelegnummerEindeutige Referenz
BelegdateiLink oder Dateiname

Typische Buchungsarten bei Vermietern

  • monatliche Mieteinnahmen
  • Nebenkostenvorauszahlungen
  • Nachzahlungen / Erstattungen aus NK-Abrechnung
  • Reparatur- und Wartungsrechnungen
  • Versicherungen und Grundsteuer
  • Hausgeldzahlungen
  • Finanzierungskosten / Zinsen
  • Kautionen (separat behandeln)
  • sonstige Einnahmen (Stellplatz, Garage)

Mieteinnahmen richtig vorbereiten

Nicht nur "Zahlung Mieter Müller: 1.150 Euro", sondern aufgeteilt:

BuchungstextBetrag
Kaltmiete Müller Mai 2026850 Euro
NK-Vorauszahlung Müller Mai 2026250 Euro
Stellplatz Müller Mai 202650 Euro

Ob diese Aufteilung nötig ist, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Ausgaben richtig kategorisieren

AusgabeKategorieObjektBeleg
HeizungswartungWartungObjekt ARechnung PDF
Austausch PumpeReparaturObjekt ARechnung PDF
GebäudeversicherungVersicherungObjekt BPolice
GrundsteuerGrundsteuerObjekt BBescheid
HausgeldWEG/HausgeldWohnung CAbrechnung
MietConnect-Tipp

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Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten trennen

Eine Reparatur ist nicht umlagefähig auf den Mieter, kann aber steuerlich als Werbungskosten relevant sein. Eine Hausgeldabrechnung enthält oft beides. Saubere Trennung ist doppelt wichtig.

Kautionen im DATEV-Export

Kautionen sind keine Mieteinnahmen, sondern Sicherheiten. Separat dokumentieren: Eingang, Rückzahlung, Einbehalte, Zinsen. Keine Vermischung mit laufenden Einnahmen.

Belege: Ohne Beleg ist der Export halb so viel wert

Zu jeder Ausgabe sollte ein Beleg existieren. Besonders gut, wenn Export und Beleg zusammenpassen: gleicher Betrag, gleiches Datum, gleiche Belegnummer.

Guter Dateiname: 2026-03-14_Objekt-A_Heizungswartung_Firma-Schmidt_285-60-EUR.pdf

Schlecht: Scan_001.pdf

DATEV-Kontenrahmen: SKR03 und SKR04

Nicht jeder Steuerberater nutzt dieselben Konten. DATEV bietet spezielle Kontenrahmen für Vermietung und Verpachtung auf Basis von SKR03 und SKR04. Kontenzuordnung sollte einmalig mit der Kanzlei abgestimmt werden.

Gute Buchungstexte

SchlechtBesser
MieteMiete Mai 2026, Wohnung 2, Müller
Rechnung HandwerkerReparatur Badarmatur, Objekt A, RE Schmidt 1024
VersicherungGebäudeversicherung 2026, Objekt B
NKNebenkostennachzahlung 2025, Wohnung 3, Schneider

DATEV-Export und Zahlungsabgleich

Vor dem Export prüfen: Sind alle Mieteingänge erfasst? Gibt es offene oder Teilzahlungen? Sind Nachzahlungen und Guthaben zugeordnet? Ein Export ist nur so gut wie die Datenbasis.

MietConnect-Tipp

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Typische Fehler beim DATEV-Export

  1. Einnahmen und Nebenkosten vermischen - Kaltmiete, Vorauszahlung und Stellplatz trennen.
  2. Belege fehlen - Führt zu Rückfragen.
  3. Falscher Zeitraum - Zahlungsdatum vs. Belegdatum klären.
  4. Keine Objektzuordnung - Bei mehreren Immobilien nicht erkennbar.
  5. Kaution als Mieteinnahme - Ist eine Sicherheit, keine Einnahme.
  6. WEG-Abrechnung ungeprüft übernehmen - Umlagefähig/nicht umlagefähig trennen.
  7. SKR03 und SKR04 verwechseln - Kontenrahmen mit Kanzlei abstimmen.
  8. Unklare Buchungstexte - "Rechnung" reicht nicht.
  9. Stornierungen nicht kennzeichnen - Müssen nachvollziehbar bleiben.
  10. Export ohne Prüfung - Vorschau immer prüfen.

Checkliste vor dem DATEV-Export

  • Zeitraum korrekt gewählt?
  • Alle Mieteinnahmen vollständig?
  • Offene Zahlungen geprüft?
  • Ausgaben kategorisiert?
  • Belege vollständig?
  • Objektzuordnung vorhanden?
  • Kautionen getrennt behandelt?
  • WEG-Abrechnung aufgeteilt?
  • Kontenrahmen mit Steuerberater abgestimmt?
  • Buchungstexte verständlich?
  • DATEV-Vorschau geprüft?
  • Exportdatei sicher übermittelt?

Was mit dem Steuerberater abstimmen?

  • SKR03 oder SKR04?
  • Welche Konten für Mieteinnahmen?
  • Wie Nebenkostenvorauszahlungen behandeln?
  • Wie Kautionen behandeln?
  • Ausgaben nach Objekt trennen?
  • Zahlungsdatum oder Belegdatum?
  • Belege separat oder verknüpft?
  • Welcher Übertragungsweg?

Diese Abstimmung dauert kurz, spart aber später viel Arbeit.

Fazit: DATEV-Export spart Zeit, wenn die Daten vorher sauber sind

Die wichtigsten Regeln:

  1. Einnahmen, Nebenkosten, Kautionen und Ausgaben sauber trennen.
  2. Belege digital und eindeutig zuordnen.
  3. Kontenrahmen und Kontierung mit dem Steuerberater abstimmen.
  4. Vor jedem Export die Vorschau prüfen.

Wer seine Vermieterdaten laufend strukturiert pflegt, spart sich am Jahresende viel Arbeit und macht dem Steuerberater die Arbeit deutlich leichter.

FAQ zum DATEV-Export für Vermieter

Was ist ein DATEV-Export für Vermieter?

Er bereitet Einnahmen, Ausgaben und Buchungsdaten so auf, dass sie von einem Steuerberater oder einer DATEV-Kanzlei leichter verarbeitet werden können.

Braucht jeder Vermieter einen DATEV-Export?

Nicht jeder. Bei einer einzelnen Wohnung kann eine einfache Übersicht reichen. Bei mehreren Immobilien oder Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wird er deutlich nützlicher.

Ersetzt der DATEV-Export die Steuererklärung?

Nein. Er bereitet Daten vor. Die steuerliche Prüfung erfolgt durch den Steuerberater.

Was ist ein Buchungsstapel?

Eine Sammlung von Buchungssätzen für einen bestimmten Zeitraum.

Was ist der Unterschied zwischen SKR03 und SKR04?

Zwei DATEV-Kontenrahmen. SKR03 ist prozessorientiert, SKR04 am Jahresabschluss orientiert. Abstimmung mit der Kanzlei nötig.

Sollten Kautionen in den DATEV-Export?

Getrennt behandeln - keine normale Mieteinnahme, sondern Sicherheit.

Muss ich Belege zusätzlich liefern?

In der Praxis ja. Buchungsdaten allein reichen bei Rückfragen oder Prüfungen nicht.

Was ist der häufigste Fehler?

Fehlende Objektzuordnung, unklare Buchungstexte, fehlende Belege und die Vermischung von Kaltmiete, Nebenkosten und Kautionen.

Wie oft sollte ich exportieren?

Hängt vom Bestand ab. Ein einzelner Vermieter oft jährlich. Bei mehreren Einheiten quartalsweise oder monatlich.

Ist ein DATEV-Export datenschutzrelevant?

Ja. Exporte können personenbezogene Daten enthalten. Sichere Übermittlung beachten.


Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung für private Vermieter und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die konkrete Kontierung und steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Quellen: